Samstag, 20. August 2022

Warum ergreifen wir das Referendum?

 

Homeschooling in der Schweiz
Bild: pixabay.com



Argumente für unser Anliegen zum Ergreifen des Referendum, zusammengestellt durch Mitglieder des Vereins Bildung zu Hause Schaffhausen: 

Warum wird in einem demokratischen Staat, wie die Schweiz es ist, über die Sommerferien ein Gesetz verabschiedet, ohne die öffentliche Diskussion und Information? 

  Es sollen nicht am Volk vorbei Entscheidungen getroffen werden ohne zunächst die Bevölkerung betreffend Homeschooling generell aufzuklären. 

  Gleichberechtigung für alle! Das wird sehr gross geschrieben. Warum denn bei diesem Gesetz nicht mit sehr grossen Folgen für die Homeschooler? 

  Diskriminierung: Minderheiten dürfen nicht diskriminiert werden. Die Homeschooling-Rate ist zwar am Steigen, aber noch immer eine Minderheit. Warum also wird mit dem neuen Gesetz diese Minderheit schikaniert? Das muss unbedingt zur öffentlichen Diskussion kommen. 

Was heisst Homeschooling im Hinblick auf Gesuche, Kontrolle, Behörden usw.: 

  Homeschooling hat nichts mit Fernunterricht zu tun! Eltern unterrichten streng nach den Vorgaben der Kompetenzen des LP21. 

  Die Eltern stellen die Lehrpläne ihrer Kinder selbst nach LP21 zusammen. Den Lehrern der Volksschule steht der LP21 mit vorgegebenen Lehrmitteln zur Verfügung. Mit dem Druck dem ein Lehrer heute ausgesetzt ist, den LP21 mit den einzelnen Kompetenzen zu erreichen, ist so gross, dass eine individuelle Förderung der Kinder kaum möglich wird. 

  Homeschooling-Eltern werden halbjährlich vom Inspektor besucht mit anschliessendem Inspektorenbericht. Im Vergleich zur Volksschule, wo höchstens eine Laienbehörde, oft von Parteien gestellte Personen, den Unterricht besuchen, die von Pädagogik und Schule nicht viel Ahnung haben. Lehrpersonen werden viel weniger von einem Inspektor besucht. 

  Von Homeschoolingeltern wird verlangt, dass sie halbjährlich (3 Monate vor Semesterende) erneut ein Gesuch verfassen, um weiter Homeschooling zu machen. (Die entstanden Kosten für die Gesuche fürs Homeschooling werden den Eltern belastet). Im Gegenzug zu der Volksschule: kein Lehrer schreibt halbjährlich seine Planung für jeden Schüler und muss diesen einer Instanz vorlegen. 

  Lernbericht verfassen pro Halbjahr. Im Gegenzug zur Volksschule: keine Lehrperson muss von jedem Schüler einen Lernbericht verfassen mit Rückblick, Lernerfolgen und Ausblick. 

  Lehrmittel bezahlen die Homeschoolingeltern selbst. 

  Wenn Lernziele der Homeschool-Kinder nicht erreicht werden, haben die Eltern den Job als Homschooling-Lehrer nicht genügend erfüllt. Im Gegenzug zur Volkschule wo eine Aufsichtsinstanz mit Bestimmtheit nicht die Leistungen der Lehrpersonen anhand der erreichten Lernziele der Schüler beurteilt wird. 

  Gemeinden ohne eigene Oberstufe bezahlen pro Schüler und pro Jahr zwischen 25‘000 bis 30‘000 Franken an die Gemeinde wo die Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen. Das heisst z.B. bezahlt die Gemeinde Büttenhardt der Stadt Schaffhausen jährlich mindestens 25‘000 Franken pro Oberstufenschüler für deren Beschulung im Schulhaus Gräfler. Das heisst des Weiteren, dass die Landgemeinden ohne eigene Oberstufe finanziell sogar entlastet werden können. 

  Für viele Kinder ist der Schulstoff und die Lerninhalte zu komprimiert auf zu viele Lektionen Unterricht pro Tag (Teilleistungsschwächen, reduzierte Merkfähigkeit, Konzentrationsschwäche usw.). Verarbeiten und setzen lassen kann ein solches Kind nicht mehr leisten. Diese Kinder brauchen viel Unterstützung von Seiten der Volksschule (Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Legasthenie-, Dyskalkulietherapie, teilweise Ergo- oder Physiotherapie oder gar medikamentöse Unterstützung erforderlich...) was die Schule und die öffentliche Hand viel Geld kostet. Solche Massnahmen reduzieren sich, wenn die Lerngruppen kleiner und überschaubarer sind. Also entlasten wir auf diese Weise die Kosten der öffentlichen Schule ebenfalls. 

  Bei Lernenden mit einem zügigen Lerntempo, wird in der Volksschule eine Begabten- und Hochbegabtenförderung in Form von zusätzlichen Schulstunden angeboten oder werden innerhalb des Regelstundenplans angeboten. In den Homeschoolinglerngruppen haben alle Arten von Lerntempis ihren Platz. Alle lernen und profitieren voneinander. 

  Um arbeitende Eltern zu entlasten haben sich Lerngruppen mit Lehrerin/Lehrern gebildet (z.B. die Lerngruppe von Andrea Hamer und Co., die gemeinsam an Projekten arbeiten. Vernetzungsmöglichkeiten bietet Bildung.Zuhause.Schweiz unter folgendem Link: https://www.bildungzuhause.ch/aktuell/ 

„Argumente gegen die Änderung das neue Homeschooling-Gesetz: 

  Lernstunden ‚einkaufen‘ bei einem Lehrer mit Patent (oder Lehrperson sein) um ‚homeschoolen‘ zu dürfen. Im Gegensatz zur Volksschule: dürfen wegen Lehrermangel etwaige Personen unterrichten. 

 o Diese Personen X müssen/können anfänglich sicher keine Lehrpläne für die Kinder erstellen (das macht alles die bestehenden Lehrpersonen. 

 o Diese Personen X können Lehrer-Coaching-Kurse besuchen (Kosten trägt der Steuerzähler), die sie befähigen die Tätigkeit der LP auszuüben. 

 o Die Homeschooling-Eltern bekommen diese Möglichkeiten nicht. Das heisst: ein Handwerker darf beispielsweise an der Volksschule unterrichten, nicht aber seine eigenen Kinder im Homeschooling. 

  Warum dürfen Homeschooling-Eltern nicht ebenfalls einen Kurs (Kosten trägt ebenfalls der Steuerzahler) besuchen, um befähigt zu werden, die Homeschoolingstunden seiner Kinder zu übernehmen? 

  Warum müssen Homeschoolingfamilien plötzlich mehr Leistung und Qualität erbringen, als die Volkschule im Augenblick leisten/erfüllen kann? War es ja eh schon so, dass die Homeschooling-Eltern sich mehr ‚beweisen‘ müssen als die Lehrpersonen der Volksschule. Warum also noch grössere Verschärfung? 

  Beim aktuellen Lehrermangel ist es doch nur von Vorteil, wenn die Volksschule durch die Homeschooling-‚Bewegung‘ entlastet wird. Theoretisch eine Win-Win-Situation! Wieso also legt man uns solche Hürden in den Weg? 

  Ab 5 Schüler gilt man als Privatschule mit allem was dazu gehört (Bewilligung, Anforderungserfüllung usw.). Also hat eine Lehrperson, die der Volkschule den Rücken gekehrt hat nicht einmal die Möglichkeit sich auf Homeschooling-Coaching zu spezialisieren. 

  Arbeitende Eltern können mit der oben genannten Variante kaum mehr ein Homeschooling selbst umsetzen. 

 „Das Gesetz erlaubte bislang Privaten Unterricht zu Hause für alle Familien, neu soll es laut der Gesetzesvorlage nur noch als ausgebildete und anerkannte Lehrperson möglich sein zu Hause zu unterrichten. Dies können sich die wenigsten Familien leisten und da es auch an den Öffentlichen Schulen an ausgebildeten Lehrpersonen mangelt ist es noch erschwerter umsetzbar und scheint unfair.(an Schulen dürfen neu auch Quereinsteiger unterrichten). 

Mit Ihrer Unterschrift können Schulen entlastet werden und Kinder individuell gefördert werden.

 Besten Dank💐“ 


Referendumsbogen


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ich freue mich über deine Fragen, Beiträge und Ergänzungen